Sozialpädagogische/r Assistent/in

 

Ausbildungsziel

  • Die Ausbildung vermittelt die Befähigung, in sozialpädagogischen Einrichtungen als Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent tätig zu sein. Sie ist Voraussetzung für den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik.

  

Aufnahmevoraussetzungen

  • mindestens der Sekundarabschluss I -Realschulabschluss
  • oder Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung

  

Dauer der Ausbildung und Berechtigung

  • Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in - Schwerpunkt Sozialpädagogik “ zu führen.
  • Mit dem Abschluss erlangt man den erweiterten Sekundarabschluss I –Realschulabschluss. Der Abschluss berechtigt u.a. auch zum Eintritt in die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik.

  

Hinweis: Um nach Abschluss der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent die Zugangsbe­rechtigung in die Fachschule für Sozialpädagogik zu erhalten, sind folgende Leistungen nötig:

  • die durchschnittliche Note „befriedigend“ in den berufsbezogenen Lernbereichen(Theorie und Praxis) und die Note „befriedigend“ im Fach Deutsch

 

Allgemeiner Lernbereich

  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathematik
  • Politik
  • Religion
  • Sport

 

Berufsbezogener Lernbereich – Theorie

 

Der berufsbezogene Unterricht unterteilt sich in sechs Module. Jedes Modul setzt sich aus unterschiedlich vielen Lernsituationen zusammen, in denen theoretische Inhalte vermittelt werden.

 

Berufsrolle und Konzeptionen

  •  Lern und Arbeitstechniken erwerben und berufliche Identität entwickeln
  • An konzeptionellen Aufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen mitarbeiten
  • Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse 
  • Grundlegende Bedürfnisse von Kindern und Ju­gendlichen im sozialpädagogischen Handeln berücksichtigen 
  • Sozialpädagogische Arbeit strukturieren und or­ganisieren 
  • Sozialpädagogische Beziehungsgestal­tung
  • Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen auf­bauen  und  pädagogische Prozesse gestalten 
  • Verhalten von Kindern und Jugendlichen beo­bachten und in das sozialpädagogische Han­deln einbeziehen
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit 
  • Musisch-kreative Prozesse gestalten und Me­dien pädagogisch anwenden 
  • Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungspro­zesse planen, durchführen und evaluieren

 

Optionales Lernangebot

 

Zum berufsbezogenen Unterricht gehören neben den Modulen auch optionale Lernangebote, in denen zusätzliche Kompetenzen vermittelt werden.

  

Berufsbezogener Lernbereich - Praxis

  • Die praktische Ausbildung findet an zwei Tagen in der Woche in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen statt. In der Klasse zwei findet ein Einrichtungswechsel statt. 
  • Bis zum Beginn der praktischen Ausbildung  ist die persönliche Zuverlässigkeit (erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG) sowie die gesundheitliche Eignung (Impfschutz) nachzuweisen.

Vergütungsmöglichkeiten

  • In Niedersachsen ist keine Vergütung während der Ausbildung vorgesehen. BAföG bzw. eine Förderung kann hier beantragt werden. 

Vergütung nach der Ausbildung für sozialpädagogische Assistenten/innen:

  • gilt laut TVöD zur Entgeltgruppe S3/E4
  • Einstiegsgehalt in S3: 2476,93€ brutto (öffentlicher Dienst)
  • abhängig vom Träger und Bundesland

 

Bitte unbedingt beachten:

 

Die Anmeldung zur Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent erfolgt in der Verwaltung der JOBELMANN-SCHULE, Stade, Glückstädter Str. 15. 

 

Der Anmeldung sind beizufügen:

 

  • Halbjahres- bzw. Abschlusszeugnis der zurzeit besuchten Schule   (Sekundarabschluss I -Realschulabschluss)
  • Schüler berufsbildender Schulen legen zusätzlich das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemein bildenden Schule vor 
  • ggf. weitere Zeugnisse (BFS, Berufsausbildung, Praktika, FSJ usw.)
  • tabellarischer Lebenslauf

 

Bitte fügen Sie die Zeugnisse in beglaubigter Form bei oder legen Sie die Originalzeugnisse mit Kopien bei der Anmeldung vor.

 

Auf die Einreichung von Bewerbungsmappen bitten wir zu verzichten.

 

Bewerbungen werden ab Januar angenommen; Bewerbungsschluss ist der 20. Februar

 

Quelle:

http://jobelmannschule.de/index.php/berufsfachschule-bildungsgnge-151/65-bereich-sozialpaedagogik/35-sozialassistenten-sozialpdagogik-2-jhrig

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozial-_und_Erziehungsdienst [17.02.2020]

 

https://oeffentlicher-dienst-news.de/tvoed-sue-2020-viel-verdienen-gehalt-erzieherinnen-kindergaertner-und-sozialpaedagogen/ [17.02.2020]