Förderung und BAföG

In der Ausbildung besteht die Möglichkeit finanzielle Unterstützung durch die Stadt oder den Landkreis Stade zu erhalten. In diesem Abschnitt geben wir Ihnen eine kurze Übersicht zu den verschiedenen Möglichkeiten. 


Förderung durch die Hansestadt Stade

 

Wer darf die Förderung beantragen?

  • Ausbildung SPA
    • im 1. Ausbildungsjahr
    • Kinderpfleger/Innen die bereits in einer städt. Einrichtung beschäftigt sind 
  • Ausbildung FSP
    • ab dem 1. Ausbildungsjahr (direkt nach Abschluss SPA)
    • ab dem 1. Ausbildungsjahr (SPA beschäftigt bei öffentlichen oder freien Träger in Stade)

Was sind die Bedingungen?

  • SPA Modell 1: Erstausbildung
    • Praktikum in einer städtischen Einrichtung
    • Freistellung während der Ferien
  • SPA Modell 2: Weiterbildung für Kinderpfleger/Innen
    • Praktikum in einer städtischen Einrichtung
    • Jährlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen
    • 3-jährige Verpflichtung bei der Stadt Stade  nach bestandener Prüfung
  • FSP Modell 1: (direkt nach Abschluss SPA):
    • das 2. Praktikum und die Ferien arbeiten Sie in einer städtischen Einrichtung
    • Jährlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen
    • 3-jährige Verpflichtung bei der Stadt Stade nach bestandener Prüfung
  • FSP Modell 2: (SPA beschäftigt bei öffentlichen oder freien Träger in Stade):
    • das 2. Praktikum und die Ferien arbeiten Sie in einer Einrichtung des jeweiligen Trägers
    • Jährlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen
    • 3-jährige Verpflichtung beim Träger nach bestandener Prüfung

Wie hoch ist die Vergütung?

  • SPA Modell 1: Praktikantenentgelt von 520€/brutto im Monat
  • SPA Modell 2: Fortzahlung des bisherigen Entgeltes
  • FSP Modell 1:  ca. 1400€/brutto im Monat
  • FSP Modell 2:  Fortzahlung des bisherigen Entgeltes

Genauere Informationen zu der Förderung durch die Hansestadt Stade erhaltet ihr hier.

 

Genauere Informationen zur Förderung durch den Landkreis Stade erhaltet ihr hier.

  

Bewerbungen für das Schuljahr 2024/2025 werden Anfang 2024 entgegengenommen!



Förderung durch die Hansestadt Buxtehude

 

Wer darf die Förderung beantragen?

  • angehende Schüler zur/zum Sozialpädagogische/r Assistent/in
  • Erzieher/in ab dem 1. Ausbildungsjahr

Was sind die Bedingungen?

  • SPA: Praktika in einer Einrichtung im Stadtgebiet Buxtehude
  • FSP: Praktika werden in einer Einrichtung im Stadtgebiet Buxtehude absolviert
  • SPA/FSP: Keine weiteren Verpflichtungen für ein Arbeitsverhältnis.

Wie hoch ist die Vergütung?

  • SPA/FSP: pauschal 400€ im Monat
  • Auszahlung auch wenn ein Entgelt von der Praktikumsstelle bezahlt wird

Genauere Informationen zu der Förderung durch die Hansestadt Buxtehude erhalten sie hier.

 

Bewerbungen für das Schuljahr 2024/2025 werden Anfang 2024 entgegengenommen!


Förderung durch den Landkreis Stade

 

Was sind die Voraussetzungen?

  • ein Schulplatz an der Fachschule Sozialpädagogik an der BBS I Stade
  • eine abgeschlossene Ausbildung als SPA

Wer darf die Förderung beantragen?

  • Erzieher/in ab dem 1. Ausbildungsjahr 

Was sind die Bedingungen?

  • Während der Ausbildung (hauptsächlich in den Ferienzeiten) als Springkraft zur Verfügung zu stehen.
  • Nach der Ausbildung für zwei Jahre im Landkreis Stade als Erzieher/in tätig zu sein.

Wie hoch ist die Vergütung?

  • ca. 1250€/brutto im Monat bei Ausbildung direkt im Anschluss an die Ausbildung zur SPA.
  • 1650€/brutto im Monat bei bereits berufstätigen SPA.
Download
Hier finden Sie den aktuellen Flyer mit Informationen zur Förderung durch den Landkreis Stade (Stand 2021).
Mit freundlicher Unterstützung von N. Viebrock (LK Stade)
Folder_Schueler_2021.pdf
Adobe Acrobat Dokument 471.6 KB

 

Bewerbungen für das Schuljahr 2024/2025 werden Anfang 2024 entgegengenommen!


BAföG - für Schüler/innen

 

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Auszubildende/r wohnt nicht bei den Eltern
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildende Schule (ab Klasse 10)

Wie hoch ist die Vergütung?

  • abhängig vom Einkommen und Vermögen des/der Auszubildenden
  • bei familienabhängigen Förderung: Einkommen der Eltern
  • abhängig von der Art der Ausbildungsstätte und Unterbringung

Wer kann eine elternunabhängige Förderung beantragen?

Auszubildende/r...

  • ...besucht eine Abendschule oder ein Kolleg.
  • ...ist über 30 Jahre alt bei Beginn der Ausbildung.
  • ...muss/wird nicht mehr gesetzlich verpflichtend durch seine/ihre Eltern finanziert.
  • ...wenn man zuerst eine Berufsausbildung abgeschlossen und danach mindestens drei Jahre gearbeitet hat (insgesamt sechs Jahre Erwerbstätigkeit)

 

Da bei der Beantragung einer Förderung nach dem BAföG zahlreiche individuelle Voraussetzungen überprüft werden ist eine genau Definition der Inanspruchnahme nicht möglich. Deshalb wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde. Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie hier.

Genaue Informationen zur elternunabhängigen Förderung nach dem BAföG finden Sie hier.


Aufstiegsfortbildungsförderungen (AFBG) / "Meister-BAföG"

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • anerkannte & abgeschlossene Erstausbildung oder vergleichbarer Abschluss

Wie hoch ist die Vergütung?

  • abhängig vom Einkommen während der Ausbildung (auch Ehegatte/in)
  • Art der Ausbildung
  • Material- & Prüfungskosten
  • Persönliche Bedingung (z.B. Anzahl der Kinder)
  • Beispiel des Bedarfs einer alleinstehenden Person ohne Kind in einer Vollzeitausbildung: 783€/Monat (Zuschuss kann sich durch Kranken- und Pflegeversicherung um 109 € erhöhen = nicht familienversichert)

Zusatzinformationen

  • 100% Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden)
  • Nur der Bildungskredite bei der KfW-Bank muss mit Zinsen zurückgezahlt werden
  • Laufzeit: höchstens 24 Monate bei einer Vollzeitmaßnahme

Sie möchten sich noch ausführlicher erkundigen? Klicken Sie hier! Oder möchten Sie einmal beispielhaft berechnen lassen, wie viel BAföG Sie bekommen würden? Hier 


zuletzt aktualisiert am: 25.11.2023